Die Bundesinformatikverordnung (BinfV) regelt die Aufgaben und Zuständigkeiten bei der Planung und dem Einsatz der Informations- und Kommunikationstechnik (IKT) in der Bundesverwaltung:
Das oberste Steuerungsorgan des Bundes ist der Informatikrat Bund (IRB). Sein Stabsorgan ist das Informatikstrategieorgan des Bundes (ISB). Der IRB beschliesst Normen und Standards, welche für die gesamte Bundesinformatik gelten.
Unterschieden wird zudem in Leistungsbezüger (LB) und Leistungserbringer (LE). Die LB erbringen selber keine operativen IKT-Leistungen sondern müssen diese bei einem LE beziehen. Mit Ausnahme der vom IRB definierten Querschnittsleistungen (zB. Telekommunikation) können die LB in Absprache mit ihrem Departement selber entscheiden, wo sie Informatik-Leistungen beziehen: Dies kann bei einem departementsinternen oder -externen LE sein oder ausserhalb der Bundesverwaltung.
Die LE sind für Führung, Anforderungsmanagement und Finanzierung ihrer Informatik und Telekommunikation (IKT) verantwortlich. Zwischen den LE und LB werden Leistungsvereinbarungen abgeschlossen.